Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

Stand: 26.01.2012

1. Geltung

Unsere Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind Vertrags­be­stand­teil und gelten für alle, somit auch zukünf­ti­gen Geschäfte, Liefe­run­gen und Leis­tun­gen der Gieß- Tech­ni­sche-Sonder­ke­ra­mik GmbH & Co. KG (nach­fol­gend GTS genannt) mit dem Kunden. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeit­punkt des Geschäfts­ab­schlus­ses gelten­den Fassung akzep­tiert. Von diesen Bedin­gun­gen abwei­chen­den Rege­lun­gen, insbe­son­dere auch Geschäfts­be­din­gun­gen des Kunden, wird hier­mit wider­spro­chen. Auf die Möglich­keit zur Kennt­nis­nahme der AGB im Inter­net unter www.gts-keramik.de wird hinge­wie­sen.

Als Firmen­adresse gilt:

Gieß- Tech­ni­sche- Sonder­ke­ra­mik GmbH & Co. KG
Geschäfts­füh­rer: Andreas Müller
Koppers­str. 29
40549 Düssel­dorf

2. Ange­bote und Vertrags­ab­schluss

2.1 Alle Ange­bote sind bis zu unse­rer schrift­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung stets frei­blei­bend und unver­bind­lich.

2.2 Neben­ab­re­den sind nur wirk­sam, wenn sie schrift­lich bestä­tigt sind.

2.3 Preis­än­de­run­gen, tech­ni­sche Ände­run­gen, Irrtü­mer, Druck­feh­ler oder Zwischen­ver­kauf behält sich GTS ausdrück­lich vor.

3. Preise

Die Preise sind in EUR zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer ohne Skonto und sons­tige Nach­lässe ausge­wie­sen. Es gelten die jewei­li­gen Preise zum Zeit­punkt der Bestel­lung. Für Liefe­rung in EU-Länder gelten die derzei­ti­gen Mehr­wert­steu­er­sätze der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land; bei Nicht-EU-Ländern wird der Bestell­wert um diesen Betrag gekürzt. Die landes­üb­li­che Einfuhr­um­satz­steuer ist vom Bestel­ler zu tragen. Die in Ange­bo­ten und Auftrags­be­stä­ti­gun­gen genann­ten Preise sind frei­blei­bend; sie gelten ab Werk und schlie­ßen Verpa­ckung, Fracht, Porto, Wert­si­che­rung und Mehr­wert­steuer nicht ein.

4. Zahlungs­be­din­gun­gen

4.1 Kauf­preis inklu­sive sämt­li­cher Kosten ist ab Rech­nungs­le­gung fällig.

4.2 Die Zahlun­gen sind brutto ohne Skonti oder sons­tige Abzüge zu leis­ten, solange nicht ausdrück­lich ein ande­rer Zahlungs­mo­dus schrift­lich verein­bart wird.

4.3 Bei Verzug des Kunden ist GTS berech­tigt, Verzugs­zin­sen nach dem Gesetz zur Beschleu­ni­gung fälli­ger Zahlun­gen geltend zu machen. Darüber hinaus­ge­hende Scha­dens­er­satz­an­sprü­che blei­ben hier­von unbe­rührt.

4.4 Gegen die Ansprü­che von GTS kann der Kunde nur dann aufrech­nen, wenn die Gegen­for­de­rung des Kunden unbe­strit­ten ist oder ein rechts­kräf­ti­ger Titel vorliegt.

5. Eigen­tums­vor­be­halt

5.1 Jede Liefe­rung erfolgt unter Eigen­tums­vor­be­halt; erst mit der voll­stän­di­gen Bezah­lung der Rech­nung geht das Eigen­tum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeit­punkt dürfen die Waren nicht verpfän­det, sicher­heits­hal­ber über­eig­net oder mit sons­ti­gen Rech­ten belas­tet werden.

5.2 Der Käufer ist verpflich­tet die Vorbe­halts­ware auf seine Kosten zu unse­ren Guns­ten ausrei­chend gegen Feuer und Wasser­schä­den soweit gegen Dieb­stahl und Einbruch zu versi­chern. Im Scha­dens­falle entste­hende Versi­che­rungs­an­sprü­che sind bereits jetzt an uns abge­tre­ten. Die Abtre­tung wird ange­nom­men.

6. Versand­kos­ten

6.1 Zusätz­lich zum Waren­wert sind die beim Bestell­ab­schluss ausge­wie­se­nen Versand­kos­ten zu entrich­ten.

6.2 GTS behält sich ausdrück­lich das Recht vor, falls erfor­der­lich und bedingt durch die Eigen­art des Auftra­ges, in Rück­spra­che mit dem Kunden höhere Versand­kos­ten zu verlan­gen.

6.3 Bei Nicht EU-Ländern werden indi­vi­du­elle Fracht­kos­ten berech­net, über die der Kunde nach erfolg­ter Bestel­lung infor­miert wird. Er hat danach die Möglich­keit, die Bestel­lung zu bestä­ti­gen oder zu stor­nie­ren.

7. Bestel­lung

Die Bestel­lung des Kunden ist verbind­lich; sie wird erst mit unse­rer schrift­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung, Rech­nung oder der Zusen­dung der Ware an den Bestel­ler ange­nom­men.

8. Wider­rufs­recht

8.1 Der Verbrau­cher (nicht der gewerb­li­che Kunde) hat bei Bestel­lung über das Inter­net das Recht, den Kauf­ver­trag ohne Angabe von Grün­den inner­halb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu wider­ru­fen oder die Ware zurück­zu­ge­ben. Zur Wahrung dieser Frist genügt die recht­zei­tige Absen­dung des Wider­rufs. Es erfolgt dann eine Rück­ab­wick­lung des Vertra­ges Zug um Zug.

8.2 Wurde die Ware schon benutzt und trägt Gebrauchs­spu­ren, kann der Kauf eben­falls nur inner­halb der gesetz­li­chen Frist von 14 Tagen wider­ru­fen werden. Wir behal­ten uns vor, dem Verbrau­cher die Wert­min­de­rung und den Wert der Nutzung der Ware zu berech­nen.

8.3 Betrifft der Wider­ruf Waren im Wert von nicht mehr als 40 EUR, so hat der Käufer die Rück­sen­de­kos­ten zu tragen, es sei denn, die gelie­ferte Ware entspricht nicht der bestell­ten.

8.4 Bei Rück­sen­dung beschä­dig­ter Ware sind wir berech­tigt, Ersatz­an­sprü­che geltend zu machen.

8.5 Verwei­gert der gewerb­li­che Käufer die Annahme der Ware, oder tritt er vom Auftrag zurück, so behal­ten wir uns das Recht vor, 25% des verein­bar­ten Kauf­prei­ses als pauscha­lier­ten Scha­dens­er­satz geltend zu machen. Bei Sonder­an­fer­ti­gun­gen oder eigens für den Kunden bestellte Ware gilt ein pauscha­lier­ter Scha­dens­er­satz in Höhe von 60% als verein­bart.

9. Mängel­rüge – Gewähr­leis­tung – Haftung

9.1 Soweit nicht abwei­chend verein­bart, gilt für nicht offen­sicht­li­che Mängel die gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­frist von 24 Mona­ten. Bei offen­sicht­li­chen Mängeln hat der Kunde diese zwei Wochen nach Erhalt der Ware schrift­lich unter Vorlage der Rech­nungs­ko­pie anzu­zei­gen, ande­ren­falls sind Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che wegen offen­sicht­li­cher Mängel ausge­schlos­sen. Für Mängel­rü­gen durch Kauf­leute gelten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen des Handels­ge­setz­bu­ches.

9.2 Der Kunde ist verpflich­tet, uns die Über­prü­fung der fehler­haf­ten Ware zu gestat­ten. Der Kunde hat bei Liefe­rung einer mangel­haf­ten Sache nach seiner Wahl einen Anspruch auf Nach­bes­se­rung der fehler­haf­ten Sache oder Ersatz­lie­fe­rung. Erst wenn eine Nach­bes­se­rung oder erste Ersatz­lie­fe­rung fehl­schlägt, kann der Kunde sein Recht auf Rück­tritt vom Vertrag (Wande­lung) oder Herab­set­zung des Kauf­prei­ses (Minde­rung) geltend machen. Im Fall einer Nach­er­fül­lung ist der Kunde jedoch verpflich­tet, die mangel­hafte Sache heraus­zu­ge­ben sowie für seinen Gebrauchs­vor­teil Werter­satz zu leis­ten.

9.3 Keine Gewähr­leis­tungs­pflicht besteht für Schä­den durch normale Abnut­zung sowie unsach­ge­mäße Hand­ha­bung. Bei Rück­sen­dung zu Recht bean­stan­de­ter Ware tragen wir die Gefahr. Die erneute Zustel­lung der Ware erfolgt eben­falls auf unsere Kosten.

9.4 Wir haften ausschließ­lich für verschul­dete Schä­den bei der Verlet­zung wesent­li­cher vertrag­li­cher Haupt­pflich­ten (Kardi­nal­pflich­ten). Eine weiter­ge­hende Haftung ergibt sich nur aus dem Produkt­haf­tungs­ge­setz oder durch vorsätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Verhal­ten durch uns bzw. unsere Erfül­lungs­ge­hil­fen.

10. Haftungs­be­schrän­kun­gen

10.1 Die GTS gewähr­leis­tet, dass die Vertrags­pro­dukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten gehört, behaf­tet sind. Die Herstel­lung der Vertrags­pro­dukte erfolgt mit aller gebo­te­nen Sorg­falt. Die Vertrags­par­teien sind sich jedoch der Tatsa­che bewusst, dass es nach dem derzei­ti­gen Stand der Tech­nik nicht möglich ist, Fehler an dem Endpro­dukt unter allen Anwen­dungs­be­din­gun­gen auszu­schlie­ßen. Tech­ni­sche Eigen­schaf­ten und Beschrei­bun­gen in Produkt­in­for­ma­tio­nen allein stel­len keine Zusi­che­rung bestimm­ter Eigen­schaf­ten dar, sofern sie keine Auswir­kun­gen auf Quali­tät und Nutz­bar­keit der Sachen haben. Handels­üb­li­che Abwei­chun­gen blei­ben daher vorbe­hal­ten. Eine Zusi­che­rung von Eigen­schaf­ten im Rechts­sinne ist nur dann gege­ben, wenn die jewei­li­gen Anga­ben von der Firma GTS schrift­lich bestä­tigt wurden. Die Haftung der Firma GTS rich­tet sich ausschließ­lich nach den in dem vorste­hen­den Abschnitt getrof­fe­nen Verein­ba­run­gen. Dies gilt nicht, falls grobes Verschul­den oder Vorsatz vorlie­gen.

10.2 Die Haftungs­be­gren­zung betrifft vertrag­li­che sowie außer­ver­trag­li­che Ansprü­che.

10.3 Alle Liefe­run­gen an gewerb­li­che Wieder­ver­käu­fer stehen unter dem Vorbe­halt rich­ti­ger und recht­zei­ti­ger Selbst­be­lie­fe­rung. Eine Liefer­frist beginnt, sobald Eini­gung über sämt­li­che Auftrags­be­din­gun­gen erzielt wurde. Sie verlän­gert sich unbe­scha­det unse­rer Rechte bei Kunden­ver­zug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Teil­lie­fe­run­gen sind grund­sätz­lich zuläs­sig und verpflich­ten den Käufer zur Annahme, es sei denn, bei Vertrags­schluss wurde ausdrück­lich etwas ande­res verein­bart.

10.4 Liefer­ver­zug, der wegen höhe­rer Gewalt oder auf Grund von Ereig­nis­sen, die die Liefe­rung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen – etwa Betriebs­stö­run­gen, Streiks, behörd­li­che Anord­nun­gen, Natur­ka­ta­stro­phen o. ä. – zustande kommt, befreit die Firma GTS von der Einhal­tung bestimm­ter verein­bar­ter Liefer­fris­ten.

10.5 Der Kunde kann vom Vertrag zurück­tre­ten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nach­frist von 4 Wochen unge­nutzt haben verstrei­chen lassen.

11. Daten­schutz

Im Umgang mit Ihren persön­li­chen Daten halten wir uns an alle Bestim­mun­gen des Daten­schutz­ge­set­zes und sind berech­tigt, alle, die Geschäfts­be­zie­hung mit dem Kunden betref­fen­den Daten, unter Beach­tung dieses Geset­zes zu verar­bei­ten und zu spei­chern. Des Weite­ren sind wir nach gelten­dem Recht befugt, von Handels- und Wirt­schafts­aus­kunfteien Anga­ben über die Kredit­wür­dig­keit einzu­ho­len.

12. Gericht­stand

Nach­fol­gende Gerichts­stand­ver­ein­ba­rung gilt nur für den Geschäfts­ver­kehr mit Kauf­leu­ten. Handelt es sich bei dem Kunden der Firma GTS um Kauf­leute im Sinne des Geset­zes, gilt als Erfül­lungs­ort und der Gerichts­stand Düssel­dorf. Bezüg­lich eines Verbrau­chers als Kunde gilt der allge­meine Gerichts­stand nach der Zivil­pro­zess­ord­nung. Das Vertrags­ver­hält­nis unter­liegt dem deut­schen Recht.

13. Salva­to­ri­sche Klau­sel

Soll­ten einzelne dieser Geschäfts­be­stim­mun­gen ganz oder zum Teil unwirk­sam sein oder werden, wird davon die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Die Vertrags­par­teien sind in diesem Fall verpflich­tet, die Bestim­mun­gen so auszu­le­gen und zu gestal­ten, dass der mit den nich­ti­gen oder rechts­un­wirk­sa­men Teilen ange­strebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.